AGB/Teilnahmebedingungen der SafeWay Pro

Stand: 31.07.2025

 

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die von SafeWay Pro (nachfolgend "SafeWay Pro") erbracht werden (nachfolgend "Bildungsleistungen"). Dabei ist gleichgültig, ob es sich um die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten handelt. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Abweichende allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, SafeWay Pro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Bei Buchungen im Onlineshop erfolgt der Vertragsschluss wie folgt:

a) Die Präsentation und Bewerbung von Bildungsangeboten im Online-Shop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. SafeWay Pro hat vor der ausdrücklichen Annahme einer Bestellung das Recht, die Präsentation und Bewerbung jederzeit zu ändern oder zu löschen.

b) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" geben Kunden eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Kunden sind an die Bestellung nach Abgabe der Bestellung gebunden. Das gegebenenfalls nach § 3 bestehende Recht, die Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

c) SafeWay Pro wird den Zugang der über den Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

d) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn SafeWay Pro die Bestellung durch eine Annahmeerklärung (beispielsweise per E-Mail) oder durch die Durchführung der Bildungsleistung annimmt.

e) Ist die vom Kunden gewünschte Bildungsleistung ausgebucht, nicht verfügbar oder bereits abgesagt, so teilt SafeWay Pro dies dem Kunden unverzüglich mit. Kann SafeWay Pro keinen Alternativtermin anbieten, so sieht SafeWay Pro von der Übersendung einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

  1. In allen übrigen Fällen kommt der Vertrag zustande, wenn Kunden das Angebot von SafeWay Pro mindestens in Textform akzeptieren.

 

 

§ 3 Widerrufsrecht

  1. Sind Kunden Verbraucher, so haben sie bei Abschluss eines Vertrags über den Online-Shop grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das SafeWay Pro nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind unter Ziff. 2 c) geregelt. Unter Ziff. 4 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
  2. Widerrufsbelehrung

a) Kunden haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Kunden die SafeWay Pro, Goethestraße 38, 79331 Teningen, info@safeway-pro.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Kunden können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

b) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Kunden die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

c) Folgen des Widerrufs

Mit Widerruf hat SafeWay Pro alle erhaltenen Zahlungen von Kunden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Kunden eine andere Art der Lieferung als die von SafeWay Pro angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei SafeWay Pro eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet SafeWay Pro dasselbe Zahlungsmittel, das Kunden bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

d) SafeWay Pro kann die Rückzahlung verweigern, bis SafeWay Pro die Materialien, die im Rahmen der Bildungsleistung übergeben wurden, wieder zurückerhalten hat oder Kunden den Nachweis erbracht haben, dass diese zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Kunden haben die Materialien, die im Rahmen der Bildungsleistung übergeben wurden, unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Kunden SafeWay Pro über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an SafeWay Pro zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Kunden die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Kunden tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Kunden müssen für einen etwaigen Wertverlust der Materialien nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Materialien nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückführen ist.

  1. Erlöschen des Widerrufsrechts

Gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Leistung von SafeWay Pro, soweit Kunden bei Vertragsschluss erklären, dass sie von diesem Umstand Kenntnis haben und dem Erlöschen ausdrücklich zugestimmt haben.

  1. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An SafeWay Pro, Goethestraße 38, 79331 Teningen, info@safeway-pro.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*) /erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

 

§ 4 Stornierung, Absage, Änderung und Rücktritt

  1. SafeWay Pro kann das Bildungsangebot aus Gründen, die nicht von SafeWay Pro zu vertreten sind (z. B. unzureichende Teilnehmerzahl, Erkrankung von Lehrkräften oder höhere Gewalt), bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn absagen. In diesem Fall wird SafeWay Pro versuchen, dem Kunden einen Ersatztermin anzubieten, sofern dieser damit einverstanden ist. Kommt keine Umbuchung zustande, erfolgt eine vollständige Rückerstattung bereits bezahlter Seminargebühren. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen – es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens SafeWay Pro oder deren Erfüllungsgehilfen vor.
  2. SafeWay Pro ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen anzupassen, sofern dadurch der wesentliche Charakter des vereinbarten Seminars nicht verändert wird. Eine Zustimmung der Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
  3. Teilnehmer haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss kostenfrei zurückzutreten oder den Vertrag zu widerrufen. Bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss der schriftliche Rücktritt beim Veranstalter eingehen. Bereits geleistete Zahlungen werden auf Antrag erstattet. Wird der Rücktritt innerhalb von 41 und 29 Tagen vor Beginn der Veranstaltung erklärt, fällt eine Gebühr in Höhe von 25% der Gesamtkosten an. Bei einem Rücktritt innerhalb 28 und 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird eine Gebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr fällig. Bei einem Rücktritt innerhalb 14 und 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird eine Gebühr in Höhe von 75% der Kursgebühr fällig. Bei einem Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Gebühr in Höhe von 100% der Kursgebühr fällig. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung. Die Benennung eines/einer Ersatzteilnehmers/in ist möglich. Ersatzteilnehmer müssen mindestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn bekanntgegeben werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt. Falls die Gebühren trotz Mahnung nicht bezahlt werden, ist der Veranstalter zur Kündigung berechtigt. Dennoch entbindet dies nicht von der Verpflichtung, ausstehende Forderungen zu begleichen.

 

§ 5 Geheimhaltung, Datennutzung/-schutz

  1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen (einschließlich Schulungsinhalte und Schulungsunterlagen), die SafeWay Pro dem Kunden im Zusammenhang mit einem Vertrag direkt oder indirekt zugänglich macht oder die dem Kunden auf andere Weise bekannt werden.
  2. Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie nachweislich:

a) zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch die empfangende Partei bereits öffentlich bekannt war oder danach ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt wurde;

b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt ihrer Kenntniserlangung bereits bekannt war;

c) von einem Dritten erlangt wurde, sofern dieser rechtmäßig im Besitz der Informationen ist und keine Vertraulichkeitspflicht verletzt.

  1. Kunden verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln, sie nicht an Dritte weiterzugeben und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
  2. SafeWay Pro gewährleistet die Einhaltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

 

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Alle Preisangaben im Online-Shop von SafeWay Pro verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei physischen Produkten können zusätzlich Versandkosten anfallen. Skonto wird nicht gewährt.
  2. Die Vergütung ist – sofern nicht anders vereinbart – spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  3. SafeWay Pro versendet Rechnungen nach Wahl per Post oder E-Mail. Kunden erklären sich damit einverstanden, Rechnungen auch elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse zu erhalten. Änderungen dieser Adresse sind SafeWay Pro unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eine elektronische Rechnung gilt mit Eingang der E-Mail als zugegangen. Kunden können der elektronischen Rechnungsstellung jederzeit schriftlich widersprechen.
  4. SafeWay Pro ist berechtigt, von Teilnehmenden einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z. B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen.
  5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der zu zahlenden Vergütung.

 

§ 7 Pflichten von Kunden und technische Voraussetzungen

  1. Kunden verpflichten sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten sowie den Anweisungen des Lehrpersonals, der Ausbildungskräfte und der durch SafeWay Pro beauftragten Personen Folge zu leisten. Es wird erwartet, dass Kunden regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen und alles unterlassen, was die ordnungsgemäße Durchführung der Bildungsleistung stören könnte.
  2. Für die Teilnahme an Online-Seminaren gelten folgende technische Mindestanforderungen: ein PC, Notebook oder Tablet mit ausreichend großem Display, ein aktuelles Betriebssystem (mindestens Windows 10, macOS 10.8 oder neuer), ein aktueller Browser (z. B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Safari), Mikrofon, Lautsprecher oder Headset sowie eine funktionierende Webcam. Darüber hinaus ist eine stabile Internetverbindung mit einer Mindestgeschwindigkeit von 1 Mbit/s erforderlich. Die Einhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Kunden.
  3. Werden Seminare in Räumlichkeiten des Kunden durchgeführt, gelten zusätzlich folgende Mitwirkungspflichten:

a) Der Kunde stellt geeignete, angemessen ausgestattete Schulungsräume unentgeltlich zur Verfügung.

b) Technische Ausstattung und Infrastruktur, die für die Durchführung erforderlich sind, sind rechtzeitig und funktionsfähig auf eigene Kosten bereitzustellen. SafeWay Pro informiert den Kunden im Vorfeld über die notwendigen Anforderungen und ist berechtigt, die bereitgestellte Technik vorab auf Tauglichkeit zu prüfen.

c) Bei Nutzung der Infrastruktur des Kunden obliegt es diesem, für angemessene Sicherung gegen Datenverlust, Beschädigung oder Zerstörung zu sorgen.

d) Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeitenden, die an Seminaren teilnehmen, auf die Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsvorschriften und Hausordnungen hinzuweisen.

 

§ 8 Gewährleistung

SafeWay Pro ist berechtigt, bei mangelhafter Leistung nach eigener Wahl nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen (zusammenfassend: „Nacherfüllung“). Voraussetzung ist, dass der Kunde SafeWay Pro eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzt. Erst wenn die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft abgelehnt wird, nicht innerhalb der Frist erfolgt oder fehlschlägt, hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag – jeweils gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 9 Nutzungsrechte an SafeWay Pro Unterlagen und Urheberrechte

  1. Die Nutzung des Namens „SafeWay Pro“, des Logos sowie jedweder Hinweise auf eine vertragliche Beziehung zu SafeWay Pro in vom Kunden erstellten oder genutzten Unterlagen, insbesondere zu Werbe- oder Vertriebszwecken, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt.
  2. Sämtliche von SafeWay Pro ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für Teilnehmende der jeweiligen Schulungsmaßnahme bestimmt. Alle Rechte – insbesondere die der Vervielfältigung, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung – bleiben SafeWay Pro vorbehalten. Kein Teil dieser Unterlagen darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SafeWay Pro – auch nicht auszugsweise – vervielfältigt, elektronisch weiterverarbeitet, verbreitet oder für Unterrichtszwecke genutzt werden.
  3. Bei Online-Seminaren ist darüber hinaus jegliche Form der Aufzeichnung, Mitschnitt oder Anfertigung von Screenshots ausdrücklich untersagt.

 

§ 10 Haftung

  1. SafeWay Pro haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von SafeWay Pro oder eines Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    Im Übrigen haftet SafeWay Pro nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit SafeWay Pro den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes übernommen hat. Der Schadenersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Vertragstyp zwischen vorhersehbarem Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
  2. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere Für Schadensersatz neben der Leistung oder Schadensersatz statt der Leistung) und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Haben Kunden ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Bestellung in einem anderen Land, bleibt die Anwendung zwingender gesetzlicher Vorschriften dieses Landes unberührt.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand Freiburg. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur örtlichen und internationalen Zuständigkeit.
  3. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist – sofern nicht anders vereinbart – der Veranstaltungsort bzw. bei Online-Seminaren Freiburg.
  4. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail sowie die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, sofern keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
  5. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis selbst.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.